Kommunalverwaltungen

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Die Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen sind im Rahmen der verfassungsrechtlich verankerten Selbstverwaltung verpflichtet, die soziale Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger bedarfsorientiert zu gestalten. Bezogen auf das Thema Demenz fällt ihnen die Aufgbe zu, die Verfügbarkeit eines differenzierten Hilfesystems aus offenen, ambulanten, (teil-)stationären sowie komplementären Altenhilfe-, Pflege- und sozialen Angeboten zu gewährleisten. Für diese Infrastruktur tragen die Kommunalverwaltungen die Letzt- und Gesamtverantwortung. Darüber hinaus müssen sie die UN-Behindertenrechtskonvention vor Ort umsetzen, denn Inklusion erfahren Menschen mit Demenz in ihrem Alltag vor Ort. Hieraus ergeben sich für die Kommunalverwaltungen vor allem folgende Aufgaben:

  • das Thema Demenz enttabuisieren, für die Thematik sensibilisieren und Solidarität vor Ort schaffen;
  • dafür Sorge tragen, dass erforderliche Hilfen bereitgestellt werden. Örtliche Unterstützungspotenziale entwickeln, organisieren und fördern;
  • Infrastrukturen, Serviceleistungen und Angebote barrierefrei gestalten.