Begleitforschung zu Pflegenoten zeigt methodische Mängel

Druckversion
DIP und Hochschule Vallendar bewerten ambulante Pflegetransparenzvereinbarung des MDS in Rheinland-Pfalz
Ort: 
Berlin und Vallendar

Ein begleitendes Forschungsprojekt in Rheinland Pfalz hat bestätigt, dass die Benotung der Pflegequalität durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wegen offensichtlicher methodischer Verfahrensmängel die tatsächliche Pflegequalität einer Einrichtung nicht wiedergibt. Gegenstand der Untersuchung waren Ergebnisse der ambulanten Pflege-Transparenzvereinbarung durch den MDK Rheinland-Pfalz. Die Studie wurde vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) in Zusammenarbeit mit der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar erstellt.

Wie der Direktor des DIP, Prof. Dr. Frank Weidner, betront, ist der MDK Rheinland-Pfalz "einen bemerkenswerten Weg gegangen, sich selbst überprüfen zu lassen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Das hat Vorbildcharakter" (Pressemitteilung des DIP vom 30. Mai 2011). 

In der Untersuchung kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass die Überbetonung der Pflegedokumentation den Blick auf die tatsächlich erbrachten Leistungen und eine ganzheitliche Sichtweise auf die Pflege verstellt. Nach dem Worten von Gundo Zieres, MDK-Geschäftsführer in Rheinland-Pfalz, ist der Gesetzgeber gefordert, die Notengebung und deren Grundlagen einer Überprüfung und Verbesserung zu unterziehen. Im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt wurden außerdem zahlreiche Hinweise und Verbesserungsvorschläge gegeben, so unter anderem Empfehlungen, wie die Qualitätsberichte strukturell und inhaltlich weiterentwickelt und das Prüfverfahren weiter optimiert werden kann.

Der Abschlussbericht kann unter http://www.dip.de/fileadmin/data/pdf/material/110530_dip-MDK-Abschlussbericht.pdf heruntergeladen werden.