Bedarfsdeckung

Hilferuf: Pflegeleistung gekürzt aufgrund von Demenz

Ein besonders krasser Fall von diskriminierender Sozialpolitik wird jetzt aus dem Berliner Stadtbezirk Neukölln bekannt: Elke P. lebt in einer Behinderten-Wohngemeinschaft. Dort wird sie durch einen Pflegedienst ambulant gepflegt. Die Pflegekasse hat Pflegestufe 3 festgestellt, das Sozialamt Neukölln von Berlin folgte dieser Einschätzung so lange bis eine Demenz festgestellt wurde. Seither kämpft Elke P. um ihr Recht auf Bedarfsdeckung. Argumentiert wird vom Sozialamt mit Regelungen „für Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“. 

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